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   OLG Celle, 18.10.1972 - 9 U 76/70   

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https://dejure.org/1972,5456
OLG Celle, 18.10.1972 - 9 U 76/70 (https://dejure.org/1972,5456)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.10.1972 - 9 U 76/70 (https://dejure.org/1972,5456)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Oktober 1972 - 9 U 76/70 (https://dejure.org/1972,5456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Die in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig vertretene Meinung hält denn auch zumindest Verträge, durch die beide Vertragspartner gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen, gem. § 134 BGB für nichtig (vgl. außer den bereits zitierten OLG Celle, JZ 1973, 246 [OLG Celle 18.10.1972 - 9 U 76/70]; Erman/Brox, BGB, 7. Aufl., § 134, Rdn. 49; Krüger-Nieland/Zöller in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 134, Rdn. 58; Mayer-Maly in MünchKomm, § 134 BGB, Rdn. 76; Palandt/Heinrichs, BGB, 41. Aufl., § 134 Anm. 3 a ee; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 134, Rdn. 28; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 134, Rdn. 17; Benöhr, BB 1975, 232, 235; ders., NJW 1975, 1970; Schmidt, MDR 1966, 463, 464; Wittmann, BB 1964, 904, 905; vgl. auch Buchner, Wirtschaft und Verwaltung 1979, 212, 225; a.A. LG Osnabrück, BB 1964, 904; Honig, GewA 1976, 24; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., S. 172 f; Wolf, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 2. Aufl., S. 356).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Vielmehr gebieten es gerade die Interessen des gesetzestreuen Auftraggebers, ihm seine Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche zu belassen und ihn nicht auf unzureichende Ersatzansprüche zu verweisen (Benöhr, NJW 1975, 1970, 1971; ders., BB 1975, 232, 235; Sonnenschein, JZ 1976, 497, 502 f.; Ingenstau/Korbion, 9. Aufl., VOB , B § 4 Rdn. 17; vgl. auch OLG Celle, JZ 1973, 246, 247).

    d) Dem kann nicht entgegengehalten werden, der Auftraggeber werde hierdurch in die Lage versetzt, den "Schwarzarbeiter" gerichtlich zur Aufnahme oder Fortsetzung eines ordnungswidrigen Verhaltens zu zwingen (Wittmann, BB 1964, 904, 905; Schmidt, aaO., 463, 464; ebenso OLG Celle, JZ 1973, 246, 247).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des

    Das OLG Celle (JZ 1973, 246, 248) hat die Haftungsfreistellung abgelehnt, weil der Schädiger wie ein selbstständiger eigenverantwortlicher Handwerker aufgetreten sei.
  • OLG Oldenburg, 09.01.1997 - 1 U 106/96

    Haftung eines Schwarzarbeiters; Zulässigkeit der Rechtsausübung; Grundsätze der

    Soweit das OLG Celle (in JZ 73, 246, 248) die Ansicht vertreten hat, eine Haftungsbegrenzung sei trotz fehlenden Mitverschuldens des Auftraggebers bei "Schwarzarbeiten" immer dann geboten, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist und es dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, insbesondere eines ihm zuteil werdenden vollständigen Versicherungsschutzes, im Vergleich zu der sozial und wirtschaftlich schwächeren Stellung des Auftragnehmers zugemutet werden darf, einen Teil des Schadens selbst zu tragen, vermag der Senat dem nicht zu folgen, abgesehen davon, dass hier die Voraussetzungen einer "Schwarzarbeit" nicht hinreichend dargetan sind.
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